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BGH, 10.04.1958 - 2 StR 16/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 10.04.1958 - 2 StR 16/58
Da das Schwurgericht dem Angeklagten die Behauptung, er habe sich für befugt gehalten, zum Schütze der Zivilbevölkerung die Häftlinge erschiessen zu lassen, nicht widerlegen zu können glaubte, hätte es prüfen müssen, ob unter Berücksichtigung aller Umstände dieser verschuldete Verbotsirrtum straf mildernd zu berücksichtigen war (vgl. BGHSt 2, 194, 209 ff) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].Für die neue Straffestsetzung wird darauf hingewiesen, daß wegen verschuldeten Verbotsirrtums nur dann die Strafe zu mildern ist, wenn er den Schuldvorwurf im Einzelfalle wirklich mindert (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
- BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51
Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …
Auszug aus BGH, 10.04.1958 - 2 StR 16/58
Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, unter anderem auch in dem Urteil vom 14. Oktober 1952 - 1 StR 791/51 -, dessen Ausführungen hierzu in BGHSt 3, 271 allerdings nicht abgedruckt sind, im wesentlichen aber mit den Darlegungen des Urteils BGHSt 2, 234 über die Rechtswidrigkeit der die Judenverschickungen anordnenden Erlasse übereinstimmen. - BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 10.04.1958 - 2 StR 16/58
Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, unter anderem auch in dem Urteil vom 14. Oktober 1952 - 1 StR 791/51 -, dessen Ausführungen hierzu in BGHSt 3, 271 allerdings nicht abgedruckt sind, im wesentlichen aber mit den Darlegungen des Urteils BGHSt 2, 234 über die Rechtswidrigkeit der die Judenverschickungen anordnenden Erlasse übereinstimmen. - BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus BGH, 10.04.1958 - 2 StR 16/58
Es trifft zu und ist vom Bundesgerichtshof in der vom Beschwerdeführer angezogenen Entscheidung BGHSt 5, 244 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52] ausgesprochen, daß nach dem Wortlaut und Sinn des § 47 MStGB der militärische Untergebene für die Ausführung eines rechtswidrigen Befehls nicht verantwortlich ist, wenn er die Rechts Widrigkeit nicht kannte, und dies auch dann, wenn er bei Anspannung seiner geistigen Kräfte hätte erkennen können, daß der Befehl die Begehung eines Verbrechens oder Vergehens bezweckte.